... oder etwa nicht?
Der Notar liest nur vor...
... was er vorher selbst entworfen oder aber genau geprüft hat. Egal
ob es sich um Ihren Grundstückskaufvertrag, Ihr Testament, Ihren Ehevertrag oder die Gründungsurkunde Ihres Unternehmens handelt.
Immer stellt der Notar sicher, dass
Sie genau das unterschreiben, was Sie wollen. Und erläutert Ihnen, was rechtlich in Ihrer Situation nötig ist.
Oder wissen Sie, was in den mehrseitigen, kleingedruckten Geschäftsbedingungen Ihres Mobilfunkvertrages steht?
Nein? Die haben Sie doch unterschrieben! Das wird Ihnen beim Notar nicht passieren.
Durch das Verlesen wird gesichert, dass Sie genau wissen, wozu sie sich verpflichten. Und Sie können jederzeit nachfragen. Änderungen sind bis zur Unterschrift möglich.
Vorlesen, genehmigen und unterschreiben.
Nur beim Notar.
[Text entnommen aus der Informationskampagne "Beratung inklusive. Der Notar" des Deutschen Notarvereins)
|